
Elesa + Ganter Austria GmbH
GN 20 Stellfüße im Hygienic Design
Stellfüße GN 20 ohne Befestigungsbohrungen sind mit dem 3-A Sanitary Standard 88-01 und den DGUV-Prüfgrundsätzen konform und daher für den Einsatz in Hygienebereichen geeignet. Stellfüße GN 20 mit Befestigungsbohrungen sind mit den Richtlinien der EHEDG, dem 3-A Sanitary Standard 88-01 und den DGUV-Prüfgrundsätzen konform und daher hervorragend für den Einsatz in Hygienebereichen geeignet.
Die Bodendichtung (Form A) schützt den Raum unter dem Fußteller vor Verschmutzung. Dafür muss der Fuß durch das Gewicht der Maschine heruntergedrückt werden. Die Bodendichtung (Form B) schützt den Raum unter dem Fußteller vor Verschmutzung. Dazu muss der Fuß mittels der Befestigungsbohrungen angeschraubt und entsprechend angepresst sein. Hygienegerechte Befestigungsmittel, z. B. Schrauben und Muttern GN 1580, sowie eine lagerichtige Einbringung der Montagebohrungen sind dabei zwingend erforderlich. Der Dichtring oberhalb der Verstellhülse ermöglichen eine totraumfreie Befestigung. Die beweglichen Komponenten sind durch den Abstreifer bzw. die Kugeldichtung gegenüber der Umgebung abgedichtet.
Die hohe Oberflächengüte verhindert das Anhaften von Schmutz bzw. erleichtert die Reinigung.
Die in der Tabelle aufgeführten Werte für die statische Belastbarkeit gelten für eine genau vertikale Last im Verhältnis zum Stellfuß. Unter normalen Betriebsbedingungen sind durchgebogene oder abgewinkelte Lasten nicht ungewöhnlich und führen zu einer reduzierten Belastbarkeit, die berücksichtigt werden muss.
Form
A: ohne Befestigungsbohrungen
B: mit Befestigungsbohrungen

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